Wann verjährt eine Steuerschuld und was gibt es zu beachten?

Was hat sich 2015 geändert?

Tritt eine Verjährung ein, darf die Straftat nicht mehr verfolgt werden. Das gilt auch im Steuerstrafrecht. In diesem Zusammenhang ist die Verjährung besonders bedeutsam, wenn es um die strafbefreiende Selbstanzeige geht, die im § 371 der Abgabenordnung geregelt ist. Der Steuerpflichtige musste zu allen Straftaten Angaben machen, die noch nicht verjährt waren. Deshalb wurde innerhalb einer Beratung auch jeweils eine Prüfung bezüglich der Verjährung von Steuerstraftaten durchgeführt. Das änderte sich zu Beginn 2015. Seither muss man in der Selbstanzeige immer noch alle Steuerstraftaten angeben, die nicht in der Verjährungsfrist liegen. Jedoch müssen auch alle Steuerstraftaten aufgeführt werden, die in den vergangenen zehn Jahren erfolgten.

Damit hat die Prüfung der Verjährung nicht mehr einen ganz so hohen Stellenwert.
Wie sehen die Verjährungsfristen aus?
Handelt es sich um eine einfache Steuer- oder Zollhinterziehung, gilt die Verjährungsfrist von 5 Jahren. Liegt ein besonders schwerer Fall von Steuerhinterziehung vor, verlängert sich die Frist auf 10 Jahre. Problematisch wird diese Regelung bei Steuerstraftaten, die zwar laut Tatbestand ein großes Ausmaß haben, der eigentliche Steuerschaden allerdings als niedrig einzustufen ist. Bei gewaltsamem, bandenmäßigem oder gewerbsmäßigem Schmuggel liegt die Verjährung bei 10 Jahren. Unter Umständen muss hier mit einer 10jährigen Freiheitsstrafe gerechnet werden. Mit diesem Strafmaß muss man auch bei bandenmäßiger oder gewerbsmäßiger Steuerhehlerei rechnen, wobei einfache Steuerhehlerei bereits nach 5 Jahren verjährt ist. Der Zeitpunkt der Verjährung beginnt mit der Beendigung der Tat. Wird eine Steuererklärung mit falschen Angaben abgegeben, startet die Verjährung dann, wenn dem Steuerpflichtigen der Steuerbescheid zugeht. Dabei ist es irrelevant, ob der Steuerbescheid auf eine eventuelle Nachprüfung hinweist, also lediglich als vorläufig anzusehen ist. Bei einer Unterbrechung der Verjährung fängt diese im Übrigen wieder von vorne an. Doch auch hier gibt es Grenzen. Für Fragen und Problemen mit Verjährung und Steuerstraftaten ist beispielsweise Rechtsanwalt Hildebrandt zuständig. Er hilft auch, einer eventuell überhöhten Strafe zu entgehen.

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