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Vieles kann heute eine Familie sein

Eine Familie besteht aus Mama, Papa und ein paar Kindern. So hat man das zumindest früher gesehen. Doch das war auch nicht immer so. Es gab in der Geschichte der Menschheit viele Kulturen, in denen das Aufwachsen der Kinder in der Verantwortung der gesamten Sippe lag. Also quasi eine sehr große Großfamilie. Auch die Mehrgenerationenfamilie war früher nicht ungewöhnlich. Das bedeutete, dass auch die Großeltern mit in das Familienleben eingebunden waren und ebenfalls ihren Anteil an der Erziehung der Kinder hatten. Und gesellschaftliche Veränderungen bringen auch neue Familienmodelle mit sich. So gibt es heute mehr alleinerziehende Elternteile als dies wohl in früheren Zeiten der Fall gewesen sein mag.

Auch berufstätige Mütter und Väter sind heute keine Seltenheit mehr. Und so wird die Erziehung und die Betreuung der Kinder vom Familienleben in externe Kapazitäten ausgelagert: Dann kommt die Tagesmutter, die Kindertagesstätte oder auch der Babysitter zum Einsatz. Bei einer Patchworkfamilie bringen die Eheleute eigene Kinder mit in die Ehe. Und so bekommen Kinder neue Geschwister, die rein genetisch natürlich nicht ihre Geschwister sind. Und auch die gleichgeschlechtliche Ehe ist heute keine Seltenheit mehr. In Deutschland gibt es hierfür die eingetragene Lebenspartnerschaft, die der Ehe recht nahekommt, aber doch keine völlig gleich gestellte Ehe sein soll. Und manchmal trennen sich Menschen auch wieder. Dies ist gesetzlich ganz klar geregelt, nur wer einen kirchlichen Träger als Arbeitgeber hat, kann da noch Probleme bekommen. Wer einen klaren Schlussstrich unter eine Ehe ziehen möchte, sollte sich am einfachsten an einen Fachanwalt für das Familienrecht wenden. In Essen kann die Rechtsanwältin Ute Schniering diese Aufgabe übernehmen. „Erst mal wieder runterkommen!“ Das ist eine gute Voraussetzung, um alle Fragen einer Scheidung sachlich zu regeln. Denn so eine Trennung wird verständlicherweise auch von großen Emotionen begleitet. Gut, wenn dann der Rechtsanwalt einen kühlen Kopf behält und es ihm gelingt, alle Sachfragen wieder auf eine rationale Ebene zurück zu bringen.

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Wann verjährt eine Steuerschuld und was gibt es zu beachten?

Was hat sich 2015 geändert?

Tritt eine Verjährung ein, darf die Straftat nicht mehr verfolgt werden. Das gilt auch im Steuerstrafrecht. In diesem Zusammenhang ist die Verjährung besonders bedeutsam, wenn es um die strafbefreiende Selbstanzeige geht, die im § 371 der Abgabenordnung geregelt ist. Der Steuerpflichtige musste zu allen Straftaten Angaben machen, die noch nicht verjährt waren. Deshalb wurde innerhalb einer Beratung auch jeweils eine Prüfung bezüglich der Verjährung von Steuerstraftaten durchgeführt. Das änderte sich zu Beginn 2015. Seither muss man in der Selbstanzeige immer noch alle Steuerstraftaten angeben, die nicht in der Verjährungsfrist liegen. Jedoch müssen auch alle Steuerstraftaten aufgeführt werden, die in den vergangenen zehn Jahren erfolgten.

Damit hat die Prüfung der Verjährung nicht mehr einen ganz so hohen Stellenwert.
Wie sehen die Verjährungsfristen aus?
Handelt es sich um eine einfache Steuer- oder Zollhinterziehung, gilt die Verjährungsfrist von 5 Jahren. Liegt ein besonders schwerer Fall von Steuerhinterziehung vor, verlängert sich die Frist auf 10 Jahre. Problematisch wird diese Regelung bei Steuerstraftaten, die zwar laut Tatbestand ein großes Ausmaß haben, der eigentliche Steuerschaden allerdings als niedrig einzustufen ist. Bei gewaltsamem, bandenmäßigem oder gewerbsmäßigem Schmuggel liegt die Verjährung bei 10 Jahren. Unter Umständen muss hier mit einer 10jährigen Freiheitsstrafe gerechnet werden. Mit diesem Strafmaß muss man auch bei bandenmäßiger oder gewerbsmäßiger Steuerhehlerei rechnen, wobei einfache Steuerhehlerei bereits nach 5 Jahren verjährt ist. Der Zeitpunkt der Verjährung beginnt mit der Beendigung der Tat. Wird eine Steuererklärung mit falschen Angaben abgegeben, startet die Verjährung dann, wenn dem Steuerpflichtigen der Steuerbescheid zugeht. Dabei ist es irrelevant, ob der Steuerbescheid auf eine eventuelle Nachprüfung hinweist, also lediglich als vorläufig anzusehen ist. Bei einer Unterbrechung der Verjährung fängt diese im Übrigen wieder von vorne an. Doch auch hier gibt es Grenzen. Für Fragen und Problemen mit Verjährung und Steuerstraftaten ist beispielsweise Rechtsanwalt Hildebrandt zuständig. Er hilft auch, einer eventuell überhöhten Strafe zu entgehen.

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Rechtsbeistand bei Steuerstrafrecht

Unternehmer haben es in Sachen Steuergesetz nicht immer leicht – oftmals sind selbst von mittelständischen Unternehmen schon Unsummen an Steuern zu entrichten und so manch ein aufstrebender Unternehmer sieht schlicht und ergreifend keine Möglichkeit, sein Unternehmen über Wasser zu halten, wenn er denn nicht hier und da bei der Steuererklärung mit der Wahrheit nicht so ganz genau umgeht. Tatsächlich stellt eine solche Straftat nicht nur eine Belastung für das eigene Gewissen dar, sondern kann schnell in der Tat sehr gewaltige Konsequenzen mit sich bringen, die nicht immer der Schwere der Straftat angemessen sein muss, zumindest aus gesellschaftlicher Hinsicht. Während die Steuerhinterziehung nämlich für viele Menschen mehr oder minder als Kavaliersdelikt gilt, ist es alles andere als ratsam, aus rechtlicher Sicht die falsche Annahme zu hegen, dass Steuerhinterziehung nur mit irgendwelchen läppischen Sanktionen geahndet wird.

Viele Steuerhinterzieher können je nach der Summe , die auf dem Spiel steht, für sehr viele Jahre hinter Gittern landen und daher sollte man diese Angelegenheit nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wenn man reinen Tisch machen möchte, sollte man dies nach Möglichkeit schon vor dem Einsatz der Ermittlungsbehörden tun und die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige in Betracht ziehen. Über derartige Themen kann man sich auch auf Webseiten wie http://www.steuerstrafrecht-rechtsanwalt.de informieren, um in der Angelegenheit nicht völlig im Dunkeln zu bleiben. Eine fähige Rechtsberatung kann oftmals die schweren und fatalen Konsequenzen der Steuerhinterziehung abwenden und sollte daher in jedem Falle eingeschaltet werden, wenn es darum geht, nicht Opfer des Steuerstrafrechts zu werden. Da es hierbei viele Kleinigkeiten zu beachten gilt und man als Laie unmöglich ohne Probleme durch den Prozess der Selbstanzeige kommt, sollte eine fähige Rechtsberatung in jedem Falle in Betracht gezogen werden. Hierbei empfiehlt sich vor allen Dingen ein Anwalt, der sich speziell auf diesen Aspekt der Rechtsprechung spezialisiert hat, um eine möglichst passende Beratung zu erhalten.