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Familie

Streit in der Familie verlangt nach Fachberatung

Veränderungen in der Gesellschaft sind seit mehr als zwanzig Jahren so stark und schnell wie niemals zuvor zu erkennen. Die Magnetfunktion von Kirchen, politischen Parteien und Gewerkschaften hat während dieser Zeit abgenommen. Gleichzeitig sind Moralvorstellungen ins Wanken geraten und werden nicht mehr allein von einer Stelle bestimmt. Die Menschen bilden sich nach eigenem Muster, ohne eine feste Struktur vorzufinden.

Begleitet wird die Veränderung von einem Verfall von Bindungen persönlicher Art. Familien fallen auseinander, während das Vermögen steigt. In den Familien werden mehr Immobilien angeschafft, das Barvermögen ist gestiegen und langfristige Anlagen liegen im Trend. Begleitet wird dies durch nachlassende Versorgung durch den Staat. Fachanwälte der Kanzlei Zander für Familienrecht befassen sich immer mehr mit Fällen des Zerfalls der Familie und deren Folgen.

Bezeichnend ist auch, dass vom Anwalt für Familienrecht von einer Scheidung gesprochen wird, die Scheidung also in den Mittelpunkt rückt. Hier müssen alle grob beschriebenen Erscheinungsformen mit behandelt werden. Eine Scheidung ist die Trennung von Immobilien, Geld, Anlagevermögen, Kindern und Partnern. Der soziale und persönliche Halt geht verloren. Nur ein ausgewiesener Fachanwalt ist in der Lage, sich diesem Konglomerat an Problemen stellen zu können. Mandanten sind daher gehalten, sich an Kanzleien zu richten, die auf sehr erfahrene Anwälte auf diesem Gebiet verfügt.

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Shopping

Alles fürs Hotel aus einer Hand

Hotels und andere Betriebe aus der Gastronomie haben einen Bedarf an Produkten, der von vielen Branchen hergestellt wird. Es beginnt mit Hotel Bettwaren und geht bis zum Hotelbesteck. Das komplette Programm wird nun von einem Katalog abgebildet, der einem Onlineshop gehört. Der Unterschied zu früheren Anbietern besteht in der besseren Erreichbarkeit. Erreicht werden alle interessierten Häuser. Online können neue Trends immer zeitnah vorgeführt werden. Zuvor mussten Kataloge zunächst mit Fotografen vorbereitet werden, kamen in die Druckerei und konnten somit erst nach vielen Wochen ausgeliefert werden.

Online werden Kunden schnell informiert und gebunden. Die Zahl der Kunden steigt, der Umsatz wird angehoben und die einzelnen Margen können gesenkt werden. Jeder Artikel kann daher immer günstiger kalkuliert werden. Durch diese Entwicklung werden auch die Hersteller profitieren, die auch gebunden werden können. So wir nachhaltiger Erfolg definiert und sichert sich selbst. Zum Schluss profitiert auch der Gast im Hotel, da seine Preise über alle anderen Preise bestimmen werden.

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Recht & Sicherheit

Wann verjährt eine Steuerschuld und was gibt es zu beachten?

Was hat sich 2015 geändert?

Tritt eine Verjährung ein, darf die Straftat nicht mehr verfolgt werden. Das gilt auch im Steuerstrafrecht. In diesem Zusammenhang ist die Verjährung besonders bedeutsam, wenn es um die strafbefreiende Selbstanzeige geht, die im § 371 der Abgabenordnung geregelt ist. Der Steuerpflichtige musste zu allen Straftaten Angaben machen, die noch nicht verjährt waren. Deshalb wurde innerhalb einer Beratung auch jeweils eine Prüfung bezüglich der Verjährung von Steuerstraftaten durchgeführt. Das änderte sich zu Beginn 2015. Seither muss man in der Selbstanzeige immer noch alle Steuerstraftaten angeben, die nicht in der Verjährungsfrist liegen. Jedoch müssen auch alle Steuerstraftaten aufgeführt werden, die in den vergangenen zehn Jahren erfolgten.

Damit hat die Prüfung der Verjährung nicht mehr einen ganz so hohen Stellenwert.
Wie sehen die Verjährungsfristen aus?
Handelt es sich um eine einfache Steuer- oder Zollhinterziehung, gilt die Verjährungsfrist von 5 Jahren. Liegt ein besonders schwerer Fall von Steuerhinterziehung vor, verlängert sich die Frist auf 10 Jahre. Problematisch wird diese Regelung bei Steuerstraftaten, die zwar laut Tatbestand ein großes Ausmaß haben, der eigentliche Steuerschaden allerdings als niedrig einzustufen ist. Bei gewaltsamem, bandenmäßigem oder gewerbsmäßigem Schmuggel liegt die Verjährung bei 10 Jahren. Unter Umständen muss hier mit einer 10jährigen Freiheitsstrafe gerechnet werden. Mit diesem Strafmaß muss man auch bei bandenmäßiger oder gewerbsmäßiger Steuerhehlerei rechnen, wobei einfache Steuerhehlerei bereits nach 5 Jahren verjährt ist. Der Zeitpunkt der Verjährung beginnt mit der Beendigung der Tat. Wird eine Steuererklärung mit falschen Angaben abgegeben, startet die Verjährung dann, wenn dem Steuerpflichtigen der Steuerbescheid zugeht. Dabei ist es irrelevant, ob der Steuerbescheid auf eine eventuelle Nachprüfung hinweist, also lediglich als vorläufig anzusehen ist. Bei einer Unterbrechung der Verjährung fängt diese im Übrigen wieder von vorne an. Doch auch hier gibt es Grenzen. Für Fragen und Problemen mit Verjährung und Steuerstraftaten ist beispielsweise Rechtsanwalt Hildebrandt zuständig. Er hilft auch, einer eventuell überhöhten Strafe zu entgehen.