Augen auf beim Unterzeichnen eines Arbeitsvertrages
Endlich haben sich all die Bemühungen gelohnt und man kann sich über die Zusage einer neuen Arbeitsstelle freuen. Nach zahlreichen Bewerbungen, Absagen und Vorstellungsgesprächen ist man endlich am Ziel angelangt. In der Regel wird das neue Arbeitsverhältnis vertraglich geregelt. In der Schweiz Arbeitsverträge abzuschließen kann auf mehrere Arten geschehen. Nicht immer muss der Arbeitsvertrag in Schriftform verfasst werden. Gewohnheiten oder auch mündliche Absprachen können durchaus als rechtmäßiger Arbeitsvertrag gewertet werden. Wer zum Beispiel bereits seit einigen Jahren regelmäßig auf Stundenbasis Schreibarbeiten oder Botengänge ausführt hat durchaus Ansprüche auf gesetzliche Schutzbestimmungen sowie auf Sozialleistungen.
Bedingung ist einzig und allein die Einigung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer was die wichtigsten Punkte der Zusammenarbeit betrifft. Auf der ganz sicheren Seite steht man aber immer, wenn der Arbeitsvertrag schriftlich erfolgt. Üblicherweise enthält der Vertrag Inhalte wie das Datum des Stellenantritts, die Funktion bzw. Aufgabe und Verantwortlichkeit, den Lohn (inklusive Zulagen wie z. B. Bonus oder das 13. Monatsgehalt), die Arbeitszeit sowie die Regelung von Überstunden, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auch eventuelle Zusagen bezüglich Lohnerhöhung, Weiterbildung oder Beförderung. Das jeweilige Arbeitsverhältnis beginnt übrigens mit dem Tag des Arbeitseintritts. Wer allerdings nach der Vereinbarung vor dem Arbeitsantritt eine lukrativere Jobmöglichkeit in Betracht zieht kann den Vertrag nicht einfach zur Seite schieben und seine darin festgelegten Verpflichtungen nicht mehr erfüllen. Sollte der Arbeitnehmer dennoch ohne „wichtigen“ Grund die Stelle nicht antreten hat der Arbeitgeber einen Anspruch auf Entschädigung. Dies kann unter Umständen ein Viertel des Monatslohnes sein. Als wichtige Gründe gelten nur gesundheitliche Gründe oder auch etwaige falsche Angaben des Arbeitgebers.
Februar 19, 2012
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Posted by fidelio









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