Die neuen Sätze im Bereich Einspeisevergütung 2012
Ab dem Januar 2012 gibt es neue Sätze für die Einspeisevergütung 2012 im Bereich PV. Die Vergütungssätze reduzieren sich daher um 15 Prozent bei der Photovoltaik Vergütung 2012. Insgesamt lag der Zubau in den vergangenen 12 Monaten bei 5.200 MW. Im Jahr davor war es noch ein Zubau von 7.800 MW. Damit sollte eine Verringerung von Neubauten erreicht werden, was dann auch der Fall war. Die Vergütungssätze nach §§ 32 und 33 verringern sich ab 01. Januar um 9 Prozent vorbehältlich nach den Absätzen 3 und 4. Erhöhen wird sich der Prozentsatz nach Absatz 2 ab Januar 2012 bei Anlagen, welche bis zum 30. September des Vorjahres bzw. innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate registriert wurden. Bei einer Überschreitung von 3500 Megawatt sind dies 3 Prozentpunkte, bei 4500 Megawatt 6 Prozentpunkte, bei 5500 Megawatt 9 Prozentpunkte, bei 6500 Megawatt 12 Prozentpunkte und bei 7500 Megawatt 15 Prozentpunkte.
Ab dem Januar 2012 verringert sich der Prozentsatz nach Absatz 2, wenn die installierte Leistung der zum 30. September des jeweiligen Vorjahres innerhalb der vergangenen zwölf Monate nach §17 Absatz 2 Nummer 1 die Anlage registriert wurde. Bei einer Unterschreitung um 2500 Megawatt fällt sie um 2,5 Prozentpunkte. Unterschreitet er 2000 Megawatt 5 Prozentpunkte und bei einer Unterschreitung von 1500 Megawatt 7,5 Prozentpunkte. Die Vergütungssätze im Bereich Eigenverbrauch liegen bei Anlagen bis einschließlich 500 Kilowatt 16,38 Cent/kWh wenn dieser die 30 % nicht übersteigt und wenn er sie übersteigt bei 12 Cent/kWh. Der Vergütungsanspruch nach Satz 1 entfällt ganz, wenn die Vergütung nach Satz 2 kleiner Null verringert.

Januar 24, 2012
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Posted by rosafrank









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